Der Vorhalt.

  • 22.10.2014

  • Ein typisches Mittel in der abendländischen Gerichtspraxis ist der Vorhalt: Hier hält das Hohe Gericht seinem Gegenüber einen Tatbestand vor in folgender Form: "Sie haben ausgesagt, dass Sie am Dienstagabend dort waren." Dieser eine Satz wird dem Ansprechpartner vorgehalten, nicht mehr. Anschließend lehnt das Hohe Gericht sich zurück und wartet.

    Normalerweise braucht es dies auch nicht lange zu tun, da der Angesprochene gedanklich den Vorhalt durchgeht: "War ich am Dienstagabend dort? Stimmt das? Moment, ich muss nochmal überlegen ... Doch!" Nach diesem inneren Zwiegespräch öffnet er den Mund und sagt: "Ja, ich war an besagtem Dienstag dort." Das Hohe Gericht hat seine Antwort erhalten, obwohl es doch eigentlich gar keine Frage gestellt hatte, sondern nur einen Sachverhalt vorgestellt hatte. Daraufhin hat der Angesprochene diesen Vorhalt selbständig innerlich überprüft und darauf entgegnet. Ein ganz natürlicher Vorgang würden Sie sagen? Total normal?

    Dann haben Sie noch nie eine deutsche Gerichtsverhandlung mit chinesischen Teilnehmern erlebt.

    read more...

    Archive